§ 0 Vollstreckung gerichtlicher Entscheidung
Notenwechsel zu dem am 16. November 1971 in Rom unterzeichneten Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, von gerichtlichen Vergleichen und Notariatsakten
StF: BGBl. Nr. 472/1989 (NR: GP XVII RV 135 AB 360 S. 45. BR: AB 3415 S. 495. )
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 1. September 1989 ausgetauscht; der Notenwechsel tritt gemäß seinem dritten Absatz mit 1. Dezember 1989 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.