Rechtshilfe in Strafsachen (Australien) · Rechtshilfe in Strafsachen (Australien)
§ 0 Rechtshilfe in Strafsachen (Australien)
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND AUSTRALIEN ÜBER DIE RECHTSHILFE IN STRAFSACHEN
StF: BGBl. Nr. 659/1990 (NR: GP XVII RV 1197 AB 1262 S. 139. BR: AB 3852 S. 529. )
Die Republik Österreich und Australien,
IN DEM WUNSCH, das Maß der Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung gegenseitig soweit wie möglich zu vertiefen,
HABEN folgendes vereinbart:
Die Mitteilungen gemäß Art. 12 Abs. 1 des Vertrages wurden am 25. Juli bzw. 28. September 1990 abgegeben; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 13 Abs. 1 mit 1. Dezember 1990 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.