Errichtung einer vierten Notarstelle in · Errichtung einer vierten Notarstelle in Baden
§ 0 Errichtung einer vierten Notarstelle in
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer vierten Notarstelle in Baden
StF: BGBl. Nr. 684/1992
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
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- Errichtung einer vierten Notarstelle in чл. 9