Errichtung einer sechsten Notarstelle in · Errichtung einer sechsten Notarstelle in Klagenfurt
§ 0 Errichtung einer sechsten Notarstelle in
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer sechsten Notarstelle in Klagenfurt
StF: BGBl. Nr. 386/1993
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RBGl. Nr. 75, wird verordnet:
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- Errichtung einer sechsten Notarstelle in чл. 9