§ 0 Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung u
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 *) und die Erleichterung seiner Anwendung
StF: BGBl. Nr. 28/1996 (NR: GP XIX RV 141 AB 313 S. 46. BR: AB 5058 S. 603. )
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 28. November 1995 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. XX Abs. 2 mit 1. Februar 1996 in Kraft.
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 41/1969
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.