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Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung u · Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Slowakei)

§ 6 Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung u

Artikel VI Artikel römisch sechs

В силаОфициален текст

(Zu Artikel 5 des Übereinkommens)

Rechtshilfe durch Beschlagnahme von Gegenständen oder Durchsuchung wird nur geleistet, wenn zur Verfolgung der dem Ersuchen zugrundeliegenden strafbaren Handlung in dem Zeitpunkt, in dem um Rechtshilfe ersucht wird, im ersuchten Vertragsstaat eine Justizbehörde zuständig wäre.