GenRevG 1997 · Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997
§ 17c GenRevG 1997
Zweiter Abschnitt Zulassung als Revisor
Die Vereinigung Österreichischer Revisionsverbände hat mit Verordnung Regeln zur internen Organisation des Prüfbetriebs von Revisionsverbänden gemäß internationalen Standards und europarechtlichen Vorgaben zu erlassen. Für diese Verordnung gilt § 17b Abs. 2 entsprechend.