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Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde · Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland)

§ 3 Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde

Artikel 3.

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Desgleichen sollen die für das deutsche Zollgebiet geltenden Bestimmungen über die die Zölle und die im Artikel 2 bezeichneten Abgaben betreffende Statistik einschließlich der Bestimmungen über die Erhebung einer statistischen Gebür in dem anzuschließenden Gebietstheile zur Geltung gelangen.

Die in dem Deutschen Reich vorzunehmenden Volkszählungen sind gleichzeitig und nach denselben Grundsätzen auch in der Gemeinde Mittelberg vorzunehmen.