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Zollabkommen über die vorübergehende Ein · Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge

§ 29 Zollabkommen über die vorübergehende Ein

Artikel 29

В силаОфициален текст

Die Vertragsparteien werden sich bemühen, keine Zollformalitäten einzuführen, welche die Entwicklung des internationalen Reiseverkehrs behindern könnten.

История на изменения
  • In Kraft seit 1992-10-30