Zahlungsabkommen (Spanien) · Zahlungsabkommen (Spanien)
§ 3 Zahlungsabkommen (Spanien)
Artikel III Artikel römisch drei
Wenn Zahlungen auf einem anderen Wege erfolgen sollen, als in Artikel II vorgesehen, so bedürfen sie der Zustimmung der hiefür zuständigen Stellen in Österreich und in Spanien.