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Erhöhung der Quote Österreichs beim Inte · Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds und Übernahme der gesamten Quote durch die Oesterreichische Nationalbank

§ 1 Erhöhung der Quote Österreichs beim Inte

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(1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds wird um 60 Millionen Sonderziehungsrechte auf 330 Millionen Sonderziehungsrechte erhöht.

(2) Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, die gesamte Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds zu übernehmen. Diese Ermächtigung erstreckt sich auch auf künftige Quotenerhöhungen.

(3) Der Bundespräsident oder ein von ihm hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt, namens der Republik Österreich dem Internationalen Währungsfonds gegenüber die Erhöhung der österreichischen Quote zu notifizieren.

История на изменения
  • In Kraft seit 1978-04-22