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Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermö · Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Niederlande)

§ 30 Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermö

Inkrafttreten

В силаОфициален текст

(1) Dieses Abkommen soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Den Haag ausgetauscht werden.

(2) Dieses Abkommen tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft, und seine Bestimmungen sind für die Steuerjahre und Steuerzeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 1969 beginnen.