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Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schillin · Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling „Hochschule für Bodenkultur in Wien“

§ 2 Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schillin

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Zum Außerkrafttreten vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988 .

Die Münzen sind aus einer Legierung von 900 Tausendteilen Silber und 100 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 34 mm, ihr Rauhgewicht 20 g, ihr Feingehalt 18 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.