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Vermögensrechtliche, finanzielle Fragen · Vermögensrechtliche, finanzielle Fragen – Regelung (Italien)

§ 6 Vermögensrechtliche, finanzielle Fragen Artikel 6

die Italienische Republik

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Dieser Vertrag ist zu ratifizieren. Der Austausch der Ratifikationsurkunden wird in Wien stattfinden. Der Vertrag tritt 60 Tage nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.

Zu Urkund dessen haben die gehörig ausgewiesenen Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet und mit Siegeln versehen.

Geschehen in Rom, am 17. Juli 1971 in zwei Urschriften, in deutscher und in italienischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.