§ 0 Doppelbesteuerung – Nachlaß- und Erbscha
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlaß- und Erbschaftsteuern
StF: BGBl. Nr. 51/1976 (NR: GP XIII RV 1534 AB 1666 S. 150. BR: AB 1408 S. 344. )
Die Republik Österreich und die Ungarische Volksrepublik, von dem Wunsche geleitet, die Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlaß- und Erbschaftsteuern zu vermeiden, sind übereingekommen, das folgende Abkommen abzuschließen:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Dezember 1975 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß Art. 14 Abs. 2 am 9. Feber 1976 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.