AT · Übereinkommen über den Internationalen W
Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds
Съдържание
- § 0
- ARTIKEL I ARTIKEL römisch eins ZIELE
- § 1
- Abschnitt 2
- § 2 Ursprüngliche Mitglieder Andere Mitglieder
- Abschnitt 4
- § 3 Quoten und Subskriptionszahlungen Änderung von Quoten Zahlungen bei Quotenänderungen Ersatz der Bareinzahlung durch Schuldurkunden
- Abschnitt 5
- § 4 Allgemeine Verpflichtungen der Mitglieder Allgemeine Wechselkursregelungen Überwachung der Wechselkursregelungen Paritäten Verschiedene Währungen innerhalb der Hoheitsgebiete eines Mitglieds
- Abschnitt 12
- § 5 Für den Geschäftsverkehr mit dem Fonds zuständige Stellen Begrenzung der Operationen und Transaktionen des Fonds Bedingungen für die Inanspruchnahme der allgemeinen Fondsmittel Verzicht auf Bedingungen Entzug der Berechtigung zur Inanspruchnahme der allgemeinen Fondsmittel Sonstige Käufe und Verkäufe von Sonderziehungsrechten durch den Fonds Rückkauf eigener Währung aus Beständen des Fonds durch ein Mitglied Gebühren Vergütung Berechnungen Werterhaltung Sonstige Operationen und Transaktionen
- Abschnitt 3
- § 6 Verwendung der allgemeinen Fondsmittel für Kapitalübertragungen Sonderbestimmungen für Kapitalübertragungen Kontrolle von Kapitalübertragungen
- Abschnitt 5
- § 7 Maßnahmen zur Wiederauffüllung der Währungsbestände des Fonds Allgemeine Knappheit von Währungen Knappheit der Fondsbestände Handhabung der Beschränkungen Auswirkung anderer internationaler Übereinkünfte auf die Beschränkungen
- Abschnitt 7
- § 8 Einleitung Vermeidung von Beschränkungen laufender Zahlungen Vermeidung diskriminierender Währungspraktiken Konvertibilität von Guthaben des Auslands Erteilung von Informationen Konsultation zwischen Mitgliedern über bestehende internationale Übereinkünfte Verpflichtung zur Zusammenarbeit bei Reservepolitik
- Abschnitt 10
- § 9 Zweck des Artikels Rechtsstellung des Fonds Immunität von der Gerichtsbarkeit Immunität von anderen Maßnahmen Unverletzlichkeit der Archive Befreiung der Vermögenswerte von Beschränkungen Vorrecht im Nachrichtenverkehr Immunitäten und Vorrechte der Amtsträger und Angestellten Befreiung von der Besteuerung Anwendung des Artikels
- ARTIKEL X ARTIKEL römisch zehn BEZIEHUNGEN ZU ANDEREN INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN
- § 10
- Abschnitt 2
- § 11 Verpflichtungen bezüglich der Beziehungen zu Nichtmitgliedländern Beschränkung von Transaktionen mit Nichtmitgliedländern
- Abschnitt 8
- § 12 Aufbau des Fonds Gouverneursrat Exekutivdirektorium Geschäftsführender Direktor und Personal Abstimmung Rücklagen, Verteilung des Nettoeinkommens und Anlagen Veröffentlichung von Berichten Mitteilung von Ansichten an Mitglieder
- Abschnitt 3
- § 13 Sitz der Geschäftsstellen Hinterlegungsstellen Haftung für die Vermögenswerte des Fonds
- § 14 Unterrichtung des Fonds Devisenbeschränkungen Maßnahmen des Fonds in bezug auf Beschränkungen
- Abschnitt 2
- § 15 Befugnis zur Zuteilung von Sonderziehungsrechten Bewertung des Sonderziehungsrechts
- Abschnitt 3
- § 16 Trennung von Operationen und Transaktionen Trennung der Vermögenswerte Verbuchung und Unterrichtung
- § 17 Teilnehmer Der Fonds als Inhaber Sonstige Inhaber
- Abschnitt 4
- § 18 Grundsätze und Erwägungen für die Zuteilung und Einziehung Zuteilung und Einziehung Unerwartete wichtige Entwicklungen Beschlüsse über Zuteilungen und Einziehungen
- Abschnitt 7
- § 19 Verwendung von Sonderziehungsrechten Operationen und Transaktionen zwischen Teilnehmern Erfordernis des Bedarfs Verpflichtung, Währungsbeträge zur Verfügung zu stellen Designierung von Teilnehmern zur Abgabe von Währungsbeträgen Rekonstitution Wechselkurse
- Abschnitt 5
- § 20 Zinsen Gebühren Zins- und Gebührensätze Umlagen Zahlung von Zinsen, Gebühren und Umlagen
- ARTIKEL XXI ARTIKEL römisch 21 VERWALTUNG DER ALLGEMEINEN ABTEILUNG UND DER SONDERZIEHUNGSRECHTS-ABTEILUNG
- § 21
- ARTIKEL XXII ARTIKEL römisch 22 ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN DER TEILNEHMER
- § 22
- Abschnitt 2
- § 23 Bestimmungen für den Notstand Nichterfüllung von Verpflichtungen
- Abschnitt 6
- § 24 Recht zur Beendigung der Teilnahme Ausgleich bei der Beendigung Zinsen und Gebühren Ausgleich von Verpflichtungen gegenüber dem Fonds Ausgleich von Verpflichtungen gegenüber ausscheidenden Teilnehmern Transaktionen des Allgemeinen Kontos
- ARTIKEL XXV ARTIKEL römisch 25 LIQUIDATION DER SONDERZIEHUNGSRECHTS-ABTEILUNG
- § 25
- Abschnitt 3
- § 26 Austrittsrecht der Mitglieder Zwangsweises Ausscheiden Abrechnung mit ausscheidenden Mitgliedern
- Abschnitt 2
- § 27 Zeitweilige Außerkraftsetzung Liquidation des Fonds
- ARTIKEL XXVIII ARTIKEL römisch 28 ÄNDERUNGEN
- § 28
- ARTIKEL XXIX ARTIKEL römisch 29 AUSLEGUNG
- § 29
- ARTIKEL XXX ARTIKEL römisch 30 ERLÄUTERUNG VON BEGRIFFEN
- § 30
- Abschnitt 2
- § 31 Inkrafttreten Unterzeichnung