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Unterstützung der Zollverwaltungen (USA) · Unterstützung der Zollverwaltungen (USA)

§ 6 Unterstützung der Zollverwaltungen (USA)

Geschäftsweg

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(1) Die Unterstützung erfolgt im unmittelbaren Verkehr zwischen den Zollverwaltungen.

(2) Ist die Zollverwaltung der ersuchten Vertragspartei für die Erledigung des Ersuchens nicht zuständig, so übermittelt sie das Ersuchen der zuständigen Behörde.