§ 0 Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermö
Die Änderungen auf Grund des MLI ( BGBl. III Nr. 93/2018 ) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Malta plus MLI, als Anlage 1 dokumentiert.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Malta zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. Nr. 294/1979 (NR: GP XIV RV 1045 AB 1131 S. 117. BR: AB 1969 S. 383. )
BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190. BR: AB 9848 S. 870. )
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
UND
DIE REPUBLIK MALTA
VON DEM WUNSCHE GELEITET, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
SIND ÜBEREINGEKOMMEN WIE FOLGT:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. Mai 1979 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 am 13. Juli 1979 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.