§ 1 Doppelbesteuerung – Einkommen- und VermöPersönlicher Geltungsbereich
Artikel 1
Dieses Übereinkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.
Artikel 1
Dieses Übereinkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.