Vermögensrechtliche Fragen – Regelung (D · Vermögensrechtliche Fragen – Regelung (DDR)
§ 0 Vermögensrechtliche Fragen – Regelung (D
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK ZUR REGELUNG OFFENER VERMÖGENSRECHTLICHER FRAGEN
StF: BGBl. Nr. 188/1988 (NR: GP XVII RV 311 AB 415 S. 49. BR: AB 3433 S. 496. )
Die Republik Österreich und die Deutsche Demokratische Republik,
VOM WUNSCHE GELEITET, einen Beitrag zur weiteren Entwicklung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik zu leisten,
IN DEM BESTREBEN, die offenen vermögensrechtlichen Fragen entsprechend dem Gemeinsamen Kommuniqué vom 7. Dezember 1972 im beiderseitigen Interesse abschließend zu regeln,
sind wie folgt übereingekommen:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 25. März 1988 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 9 Abs. 2 mit 1. Juni 1988 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Schlußprotokoll und Anlagen wird genehmigt.