Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen al · Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen

§ 6 Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen al

В силаОфициален текст

Zum Bezugszeitraum vgl. § 12

Abweichend von § 5 Z 3 und 6 gilt für Kastenwagen, die die Karosserieform eines Klein-Autobusses im Sinne des § 10 aufweisen, folgendes:

Bei diesen Fahrzeugen kann das Führerhaus mit zwei Sitzreihen ausgestattet sein. In diesem Fall muß die Länge des Laderaumes mindestens 1 000 mm betragen, wobei dieses Ausmaß sowohl im unteren als auch im oberen Bereich des Laderaumes erreicht werden muß.