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Protokoll über militärische Pflichten in · Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit

§ 9 Protokoll über militärische Pflichten in

Artikel 9.

В силаОфициален текст

Dieses Protokoll soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen beim Völkerbundssekretariat hinterlegt werden.

Der Generalsekretär gibt den Mitgliedstaaten des Völkerbundes und den im Artikel 8 bezeichneten Nichtmitgliedstaaten jede Hinterlegung unter Angabe des Tages, an dem sie erfolgt ist, bekannt.