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Sichtvermerkzwang - Aufhebung (El Salvad · Sichtvermerkzwang - Aufhebung (El Salvador)

§ 4 Sichtvermerkzwang - Aufhebung (El Salvad

Artikel 4

В силаОфициален текст

Die zuständigen Behörden eines jeden Vertragsstaates sind berechtigt, Personen, die sie als unerwünscht ansehen oder die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, die Einreise in ihr Land oder den Aufenthalt in demselben zu verweigern.