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Erteilung gewisser für das Ausland besti · Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern

§ 3 Erteilung gewisser für das Ausland bestiArtikel 3

В силаОфициален текст

Jeder Auszug ist mit der Unterschrift, dem Dienstsiegel der ausstellenden Behörde und dem Datum der Erteilung zu versehen. Die Angaben werden in die entsprechenden Felder des Formblattes eingetragen, und zwar der Text in lateinischer Schrift und die Daten in arabischen Ziffern; Monate werden nach ihrer Reihenfolge im Jahre mit arabischen Ziffern bezeichnet. Kann nach dem Eintrag im Personenstandsbuch ein Feld des Formblattes nicht ausgefüllt werden, so wird das Feld durch Striche unbrauchbar gemacht.

Es sind ausschließlich folgende Zeichen zu verwenden:

Zur Angabe des Geschlechts:

M = männlich

F = weiblich.

Zur Bezeichnung der Auflösung oder Nichtigerklärung einer Ehe:

Dm = Tod des Ehemannes

Df = Tod der Ehefrau

Div = Scheidung

A = Nichtigerklärung.

Diesen Zeichen wird das Datum der Auflösung oder Nichtigerklärung angefügt.