Übereinkommen über die Änderung von Name · Übereinkommen über die Änderung von Namen und Vornamen
§ 6 Übereinkommen über die Änderung von Name
Artikel 6
Dieses Übereinkommen bedarf der Ratifizierung; die Ratifikationsurkunden werden beim Schweizerischen Bundesrat hinterlegt.
Dieser setzt die Vertragsstaaten von der Hinterlegung jeder Ratifikationsurkunde in Kenntnis.