Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Tunesi · Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Tunesien)
§ 4 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Tunesi
Artikel 4
Jeder der beiden Vertragsstaaten kann aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit die Durchführung dieses Abkommens vorübergehend aussetzen.
Die Aussetzung ist dem anderen Vertragsstaat unverzüglich auf diplomatischem Wege mitzuteilen.