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Durchgangsverkehr - Walchen Ache, Pitten · Durchgangsverkehr - Walchen Ache, Pittenbach, Bächen- und Rißtal (BRD)

§ 16 Durchgangsverkehr - Walchen Ache, Pitten

Artikel 16

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Die Vertragsstaaten gewähren einander Freiheit von Ein- und Ausgangsabgaben einschließlich der handelsstatistischen Gebühr für die beim Ausbau der Rißtaler Straße verwendeten sowie für die zur Erhaltung und zum Betrieb (einschließlich Winterdienst) dieser Straße erforderlichen Bau- und Betriebsstoffe und Einrichtungen zur Sicherung des Verkehrs, soweit diese aus dem freien Verkehr eines der Vertragsstaaten kommen. Das gleiche gilt für Waren zur Bepflanzung des Straßenrandes.