Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

Abkommen zwischen der Internationalen At · Abkommen zwischen der Internationalen Atomenergie-Organisation und Österreich über die Anwendung von Sicherheitskontrollen gemäß dem Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen

§ 64 Abkommen zwischen der Internationalen At

TEIL II TEIL römisch zwei

В силаОфициален текст

Bestandsänderungsberichte haben für jede Kernmaterialcharge die Kennzeichnungs- und Chargendaten, den Zeitpunkt der Bestandsänderung und gegebenenfalls den abgebenden und den empfangenden Materialbilanzbereich bzw. den Empfänger anzugeben.

Diesen Berichten sind kurze Bemerkungen anzufügen:

(a) Erläuterungen der Bestandsänderungen an Hand der Betriebsdaten, die in den gemäß Artikel 58 (a) vorgesehenen Betriebsprotokollen enthalten sind;

(b) Beschreibung des vorgesehenen Betriebsprogrammes, insbesondere des Vorganges der Materialbestandsaufnahme, wie dies in den Zusatzvereinbarungen festgelegt ist.