Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Guatem · Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Guatemala)
§ 7 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Guatem
ARTIKEL 7
Jeder der beiden Vertragsstaaten kann das Abkommen jederzeit kündigen. Die Kündigung ist dem anderen Vertragsstaat schriftlich auf dem diplomatischen Wege mitzuteilen und wird sechzig Tage nach ihrem Einlangen wirksam.