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Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr (Un · Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr (Ungarn)

§ 8 Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr (UnArtikel 8

ABSCHNITT III ABSCHNITT römisch drei Grenzabfertigungsstelle Hegyeshalom

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vom Anwendungsvorrang des Schengen-Besitzstands betroffen (vgl. BGBl. III Nr. 90/2017 )

Die österreichische und die ungarische Ein- und Ausgangsabfertigung wird nach Bedarf und Zweckmäßigkeit zwischen den Bahnhöfen Bruck an der Leitha und Györ in Reisezügen während der Fahrt vorgenommen. Die Grenzabfertigung im fahrenden Zug erstreckt sich auf Personen und das von ihnen mitgeführte Handgepäck, die mitgeführten Tiere sowie auf sonstige Güter, soweit nach gesundheitspolizeilichen, veterinärrechtlichen und phytosanitären Vorschriften eine Abfertigung im Zug erfolgen kann.