§ 4 WaffGMunition
1. Abschnitt Begriffsbestimmungen
Munition ist ein verwendungsfertiges Schießmittel, das seinem Wesen nach für den Gebrauch in Schußwaffen bestimmt ist.
1. Abschnitt Begriffsbestimmungen
Munition ist ein verwendungsfertiges Schießmittel, das seinem Wesen nach für den Gebrauch in Schußwaffen bestimmt ist.