Schengener Übereinkommen – Beitritt Ital · Schengener Übereinkommen – Beitritt Italien
§ 3 Schengener Übereinkommen – Beitritt Ital
Artikel 3
In Art. 8 des Übereinkommens werden die Worte „Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik“ durch die Worte „Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und der Italienischen Republik“ ersetzt.
Препраща към
- Schengener Übereinkommen – Beitritt Ital чл. 8