Schengener Übereinkommen – Beitritt Port · Schengener Übereinkommen – Beitritt Portugal
§ 2 Schengener Übereinkommen – Beitritt Port
Artikel 2
In Artikel 1 des Übereinkommens werden die Worte „ und der Italienischen Republik“ durch die Worte „der Italienischen Republik und der Portugiesischen Republik“ ersetzt.