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Regelung des österreichisch-türkischen W · Regelung des österreichisch-türkischen Warenaustausches - Türkei

§ 5 Regelung des österreichisch-türkischen W

В силаОфициален текст

Zur Förderung der Ausfuhr sind die beiden Regierungen bereit, geeignete Organisationen mit der Durchführung zweckdienlicher Maßnahmen zu betrauen.

Die hiezu nötigen Mittel werden von den beiden Regierungen zur Verfügung gestellt werden.