§ 2 1. Durchführungsverordnung zum Ersten Ve
I. Ausgabe und Ausstattung. römisch eins. Ausgabe und Ausstattung.
Die Schuldverschreibungen lauten auf einen Nennbetrag von 350 S.
I. Ausgabe und Ausstattung. römisch eins. Ausgabe und Ausstattung.
Die Schuldverschreibungen lauten auf einen Nennbetrag von 350 S.