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Abkommen über Getreidelieferungen (Polen · Abkommen über Getreidelieferungen (Polen)

§ 4 Abkommen über Getreidelieferungen (Polen

Artikel 4

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Die Lieferungen von österreichischem Getreide werden auf Grund von Verträgen abgewickelt werden, die zwischen österreichischen Unternehmungen mit Sitz in Österreich einerseits und der polnischen Außenhandelsorganisation „ROLIMPEX“ andererseits abgeschlossen werden.