§ 6 Abkommen zwischen Österreich und Zaire ü
Artikel 6
Meinungsverschiedenheiten bei der Auslegung des Abkommens sind auf diplomatischem Wege beizulegen.
Artikel 6
Meinungsverschiedenheiten bei der Auslegung des Abkommens sind auf diplomatischem Wege beizulegen.