§ 0 Vereinfachungsmaßnahmen im Versandverfah
Übereinkunft über Vereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen Versandverfahren im Schiffsverkehr auf der Donau
StF: BGBl. Nr. 755/1988
Der Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und der Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland sind zur Vereinfachung der Warenbeförderung im gemeinsamen Versandverfahren im Schiffsverkehr auf der Donau gemäß Artikel 6 des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren *) – im folgenden „Übereinkommen“ genannt – wie folgt übereingekommen:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 632/1987