Ausbildungsvorschriften für den Lehrberu · Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Textilreiniger
§ 0 Ausbildungsvorschriften für den Lehrberu
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Textilreiniger erlassen werden
StF: BGBl. Nr. 346/1991
idF:
BGBl. II Nr. 177/2005
Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969 , in der Fassung der Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1978, BGBl. Nr. 232, und des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 381/1986 werden für den Lehrberuf Textilreiniger folgende Ausbildungsvorschriften - bezüglich der Verhältniszahlen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales - verordnet:
Препраща към
- Ausbildungsvorschriften für den Lehrberu чл. 8