§ 0 Erlassung der Prüfungsordnung für die Le
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler erlassen wird
StF: BGBl. Nr. 330/1991
Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969 , wird verordnet:
Für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler wird folgende Prüfungsordnung erlassen:
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- Erlassung der Prüfungsordnung für die Le чл. 24