EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Ungarn · EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Ungarn
§ 32 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Ungarn
Artikel 32
Anhänge und Protokolle
Die Anhänge und Protokolle dieses Abkommens stellen einen integrierenden Bestandteil desselben dar. Der Gemeinsame Ausschuß kann eine Änderung der Anhänge sowie der Protokolle A und B beschließen.