GütbefG · Güterbeförderungsgesetz 1995
§ 18 GütbefG
ABSCHNITT IV ABSCHNITT römisch vier
Die Bestimmungen der §§ 12 bis 17 finden auf die Beförderung von Postsendungen keine Anwendung.
История на изменения
- In Kraft seit 2013-02-14
GütbefG · Güterbeförderungsgesetz 1995
ABSCHNITT IV ABSCHNITT römisch vier
Die Bestimmungen der §§ 12 bis 17 finden auf die Beförderung von Postsendungen keine Anwendung.