WTO-Abkommen - Kontrolle vor dem Versand · WTO-Abkommen - Kontrolle vor dem Versand
§ 8 WTO-Abkommen - Kontrolle vor dem Versand
Artikel 8
Streitbeilegung
Streitfälle zwischen den Mitgliedern betreffend das Funktionieren dieses Übereinkommens fallen unter die Bestimmungen des Artikels XXIII des GATT 1994, ergänzt durch die Vereinbarung über Streitbeilegung.