Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbH · Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbH“
§ 8 Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbHVollziehung
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich § 3 Abs. 3 der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, im Übrigen der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betraut.
История на изменения
- In Kraft seit 2005-01-01