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GelverkG · Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996

§ 18c GelverkGWöchentliche Höchstarbeitszeit

ABSCHNITT V ABSCHNITT römisch fünf Arbeitszeit der selbstständigen Kraftfahrer

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Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit eines selbstständigen Kraftfahrers darf 48 Stunden nicht überschreiten. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit kann bis zu 60 Stunden betragen, sofern der Wochendurchschnitt in einem Zeitraum von sechs Monaten 48 Stunden nicht übersteigt.