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Hohlglasveredelung-Ausbildungsordnung · Hohlglasveredelung-Ausbildungsordnung

§ 9 Hohlglasveredelung-AusbildungsordnungFachrechnen

Theoretische Prüfung

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(1) Das Fachrechnen hat je eine Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen:

1. Längen- und Flächenberechnung,

2. Prozentrechnung,

3. Materialbedarfsrechnung.

(2) Die Verwendung von Rechenbehelfen, Formeln und Tabellen ist zulässig.

(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, daß sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.

(4) Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.