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Schwerkriegsbeschädigtenausweis · Schwerkriegsbeschädigtenausweis

§ 0 Schwerkriegsbeschädigtenausweis

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Bestimmungen über den Schwerkriegsbeschädigtenausweis.

Erlaß vom 19. Januar 1944, Zl. VIII b 102/44 A, betreffend

Bestimmungen über den Schwerkriegsbeschädigtenausweis

StF: RVBl. Nr. 1/1944

Um den Schwerkriegsbeschädigten und Gleichstehenden die Inanspruchnahme der ihnen zuerkannten Vergünstigungen zu erleichtern und gleichzeitig die Verwaltung zu vereinfachen, wird an Stelle der einzelnen Ausweise, die bisher für die verschiedenen Vergünstigungen ausgestellt wurden, ein

einheitlicher “Schwerkriegsbeschädigtenausweis” eingeführt. ... (Anm.: gegenstandslos)