BThPG · Bundestheaterpensionsgesetz
§ 17c BThPGKinderzuschuss
ABSCHNITT I. ABSCHNITT römisch eins. Allgemeine Bestimmungen.
Bundestheaterbediensteten, die Anspruch auf Ruhegenuss haben, gebührt ein Kinderzuschuss nach den für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte und ihre Hinterbliebenen jeweils geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften.