RStDG · Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
§ 76i RStDGKontrollmaßnahmen
VII. ABSCHNITT römisch sieben. ABSCHNITT Rechte
Die Einführung und Verwendung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen, welche die Menschenwürde berühren, ist unzulässig.