§ 0 Richtsätze für die Einschätzung der Mind
Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 9. Juni 1965 über die Richtsätze für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach den Vorschriften des Heeresversorgungsgesetzes
StF: BGBl. Nr. 151/1965
Auf Grund des § 21 Abs. 2 des Heeresversorgungsgesetzes, BGBl. Nr. 27/1964 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung verordnet:
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- Richtsätze für die Einschätzung der Mind чл. 21